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Brillenversicherung – für die, die es wünschen

Obwohl eine Brillenversicherung eher als eine Art Spartopf zu verstehen ist, aus dem jeder Versicherte etwas einzahlt, um es dann bei Bedarf wieder herauszuholen, erfreut sich diese Zusatzversicherung großer Beliebtheit bzw. wird verstärkt nachgefragt.

Einige Zahnzusatzversicherungen, wie die Württembergische Zahnzusatzversicherung beinhalten einen kleinen Zuschuss für die Erstattung von Sehhilfen, doch ist dies eher als Extra zu verstehen und weniger als versicherungswürdige Absicherungsleistung.

Wer trotzdem nicht auf eine Brillenversicherung verszichten möchte, der sollte sich die Tarife DKV SHR oder DKV HMR ansehen. Dies beiden Brillenversicherung beinhalten beide neben einer ansprechenden Erstattung für Sehhilfen in Höhe von 200 Euro bzw. 300 Euro innerhalb von 24 Monaten oder bei einer Sehstärkenveränderung von mindestens 0,5 Dioptrien eine ausgezeichnete Auslandsreisekrankenversicherung ohne Gesundheitsfragen mit einer Absicherung von bis zu 3 Monaten (üblich sind meist nur 2 Monate bzw. 6 Wochen).

Die Brillenversicherung DKV HMR erstattet darüber hinaus sogar bis zu 600 Euro für Hörgeräte und 300 Euro für die gesetzlichen Zuzahlungen zu den Hilfsmitteln. Dabei sieht die Brillenversicherung DKV SHR gar keine Gesundheitsfragen vor und die Brillenversicherung DKV HMR nur eine sehr einfache Gesundheitsfrage zu einer vorliegenden Behinderung bzw. einem Grad der Behinderung.

Die Beiträge für diese Brillenversicherung sind geschlechterspezifisch unabhängig und liegen bei Erwachsenen bei gerade einmal zwischen 5-8 Euro pro Monat. Angesichts dieses Beitrags kann man sich theoretisch mehr aus dem Tarif auszahlen lassen, wenn man die Sehhilfenleistung regelmäßig voll in Anspruch nimmt. Natürlich ist dies nur der Fall, weil sich eben nicht jeder die volle Leistung diesbezüglich aus der Sehhilfen Zusatzversicherung auszahlen lässt.

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