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Archiv für die Kategorie „Altersrückstellungen in Zusatzversicherungen“

Zusatzversicherung Zahn und Alterungsrückstellungen

Zahnzusatzversicherungen sind teurer geworden, was aber keine Schuld der privaten Zusatzversicherer ist, sondern ihre Ursache in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) hat, wonach ab 2012 Zahnärzte im Schnitt 7 Prozent mehr abrechnen können, was sich natürlich im Beitragssatz niederschlagen muss.

Für einen männlichen Versicherten mit Jahrgang 1974, der heute den Antrag auf eine private Zahnzusatzversicherung stellt, verlangt die private Zusatzversicherung Zahn durchschnittlich drei Euro mehr im Monat. Allerdings sollte der Laie beim Versicherung Vergleich in Hinblick auf die optimale Zahnzusatzversicherung sehr aufpassen nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Selbst wenn der Beitragssatz bei Antragstellung geringer angegeben und der Leistungsumfang scheinbar höher ist als bei anderen Zahnzusatzversicherungen, kann es sein, dass dies daran liegt, dass der eine Zahntarif keine Alterungsrückstellungen bildet, während es bei dem anderen der Fall ist. Werden Alterungsrückstellungen gebildet, bedeutet das, dass der Beitragssatz “geglättet” wird. Das heißt, trotz geringen Versicherungsrisiko zahlen junge Versicherungsnehmer den gleichen Beitragssatz wie ältere, die aber ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko haben und demzufolge einen entsprechend höheren Beitragssatz zahlen müssten (voraus gesetzt der Zeitpunkt der Antragstellung auf Versicherungsschutz ist identisch). Mit anderen Worten besteht bei jungen Antragstellern die Gefahr, dass z. B. die Zahnzusatzversicherung Barmenia, die keine Alterungsrückstellungen bildet und somit mit steigendem Lebensalter den Beitrag erhöht, attraktiver bewertet wird als andere Tarife.  Das Gegenteil ist ergo der Fall, wenn der Versicherungsvertrag erst mit 50 oder 55 Jahren geschlossen wird. Bei der Barmenia Zahnzusatzversicherung steigt der Beitragssatz mit zunehmenden Alter, bei der z. B. Wüttembergschen Zahnzusatzversicherung, die dagegen Alterungsrückstellungen bildet, bleibt der Beitragssatz in der Höhe bestehen, zu der der Vertrag bei Versicherungsbeginn abgeschlossen wurde. Vor Unterschrift unter den Versicherungsvertrag ist also sehr genau auf die Beitragskonditionen zu achten, womit aber keine pauschale Bewertung für oder gegen Alterungsrückstellungen abgegeben werden soll, da das Gesamtpaket des Tarifes und auch die individuelle Situation des Antragstellers entscheidend sind.

Alterungsrückstellungen heißen allerdings auch nicht, dass der Beitragssatz nicht angehoben werden kann, sondern “lediglich”, dass dieser nicht auf Grund des Alters des Versicherten erhöht werden kann, sehr wohl aber bedingt durch andere Risikofaktoren wie z. B. aktuell der GOZ-Reform.

Alterungsrückstellungen und Zusatzversicherung

In den meisten Tarifen zur Zusatzversicherung tritt der Versicherungsnehmer mit einem bestimmten Eintrittsalter in den Versicherungsschutz ein. In der Regel bilden deutsche Zusatzversicherungen mit Vollendung des 21. Lebensjahres so genannte Alterungsrückstellungen.

Was ist eine Alterungsrückstellung?

Es ist erwiesen und auch logisch, dass ältere Personen höhere Kosten bei der medizinischen Versorgung verursachen als junge Menschen. Da sie gebrechlicher unf anfälliger für Krankheiten sind, stellen ältere Personen auch ein höheres Kostenrisiko dar.

Da sich die Beiträge für eine Krankenzusatzversicherung nach dem individuellen Risiko der versicherten Person rechnen, würde dies bedeuten, dass eine ältere Person eine Vielfaches mehr zu zahlen hätte als ein junger Versicherungsnehmer. Da die Kostendifferenz dieses Altersrisiko nicht unerheblich ist, macht es Sinn, dass gerade junge Versicherte einen Mehrbeitrag zu ihrem eigentlichen  Altersrisiko zahlen. Diesen Mehrbeitrag nennt man Alterungsrückstellung, denn das so angesammelte Kapital finanziert später die höheren Kosten der Versicherten im Alter.

Dadurch bleibt der Zahlbeitrag zur Krankenversicherung stabiler, während eine Krankenversicherung ohne Alterungsrückstellung zwar für junge Menschen besonders günstig wäre, dafür aber später umso teurer.

Alterungsrückstellungen in der Krankenvollversicherung

In der Krankenvollversicherung ist es ziemlich wichtig, dass eine Krankenversicherung genügen Alterungsrückstellungen bildet. Man kann davon ausgehen, dass die gesamten Kosten der Gesundheit für einen Versicherten im Durchschnitt bei 200000 Euro liegen. Der größte Teil dieser Kosten fällt jedoch im Alter zwischen 55 und 85 an. Ein 25- jähriger Versicherter sollte also in den ersten 30 Jahren der Laufzeit seiner Krankenversicherung also bereits eine große Summe eingezahlt haben, damit die Kosten im Alter gedeckt wären.

Man kann davon ausgehen, dass in den ersten Jahren der Risikoanteil an einem Monatsbeitrag zur Krankenvollversicherung über 50% des Zahlbeitrages ausmacht. Insofern ist es wichtig, dass man im Bereich der Krankenvollversicherung einen Tarif wählt der genügend Rücklagen bildet. Aufgrund des Zinseszinseffektes können so spätere Kostenanstiege aufgrund der frühzeitig mehrgezahlten Beiträge vermieden bzw. abgeschwächt werden. Eine Krankenversicherung, bei der der Beitrag heute günstig ist, muss nicht zwangsläufog auch im Alter noch günstig sein. Wurden zuwenig Alterungsrückstellungen gebildet, so zahlt man diese später drauf. Da bei Antragstellung einer Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung fällig wird, ist möglicherweise ein späterer Wechsel zu einer günstigeren Krankenversicherung dann nicht mehr möglich.

Alterungsrückstellungen in der Zusatzversicherung

Was aufgrund der hohen Gesundheitskosten und Zahlbeiträge in der Krankenvollversicherung unerlässlich ist, gilt nicht unbedingt für den Bereich der Zusatzversicherung. Da die Monatsbeiträge für eine Zusatzversicherung relativ überschaubar sind, ist das Bilden einer Alterungsrückstellung nicht unbedingt so wichtig wie bei einer Krankenvollversicherung. Zudem muss man wissen, dass die Laufzeiten aufgrund verfrühter Kündigungen bei einer Zusatzversicherung wesentlich kürzer sind als bei einer Krankenvollversicherung. Die Alterungsrückstellungen gehen bei Kündigung des Vertrages verloren. Wurden bei einer Zusatzversicherung jedoch keine Alterungsrückstellungen gebildet, so gehen diese später dem Versicherten auch nicht bei einer Kündigung verloren.

Jeder Versicherte kann sich seine Alterungsrückstellungen auch selber bilden. Da eine Zusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen gerade für junge Menschen zu Beginn wesentlich günstiger ist, kann die Ersparnis gegenüber einer Zusatzversicherung, die Alterungsrückstellungen bildet, auch auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto angelegt werden. Nach einigen Jahren lassen sich aus den selbst gebildeten Alterungsrückstellungen Zahlungen zur Senkung des Risikobeitragses generieren. Bei einer Kündigung hingegen, bleibt der Zugrif auf das angesparte Kapital bestehen.

Sehr innvoative Ideen bezüglich Zusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellungen hat beispielsweise die CSS Zusatzversicherung erfolgreich konzipiert und umgesetzt.

Wer sich für die Absicherung von Zusatzversicherungsbeiträgen im Alter interessiert, sollte über eine gute private Rentenversicherung nachdenken.

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