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Auslandskrankenversicherung
Wer eine Reise ins Ausland plant, sollte sich rechtzeitig gründliche Gedanken um eine Auslandskrankenversicherung machen, um im Urlaub böse Überraschungen und horrende Preise zu vermeiden, da im Krankheitsfalle die gesetzlichen Kassen keinen oder nur unzureichenden Schutz gewähren.
Auslandskrankenversicherungen gibt es viele, genauso wie es von andere Versicherungen auch etliche gibt.Auch bei einer Auslandskrankenversicherung lohnt es sich zu vergleichen. Ungeachtet vom billigsten Tarif ist es wichtig, die Leistungen der jeweiligen Auslandskrankenversicherungen genau unter die Lupe zu nehmen.
Eine Auslandskrankenversicherung sollte standardmäßig abdecken:
Behandlungen bei akuten Beschwerden (ambulant und stationär)
Transport in das nächstgelegene Krankenhaus Operationen (eigene Blutgruppe als wichtige „Reiseunterlage“ dabei haben, im Falle einer Bluttransfusion)
Zahnbehandlungen (Zahnfüllungen/Zahnersatz)Übernahme für alle anfallenden Mittel wie Medikamente, Verbandszeug etc.
Ein zügigerund gemäß dem Gesundheitszustand vertretbarer Rücktransport nach Deutschland bei einem (schwerwiegenden) Unfall.
Darüber hinaus gibt es noch etliche Zusatzleistungen verschiedener Anbieter und auch solche, die auf bestimmte (Alters-) Gruppen, wie z.B. für Senioren, Familien, Studenten oder Schüler (Work & Travel Programme, Au Pair), zugeschnitten sind. Ein Vergleich der Auslandskrankenversicherung lohnt sich allemal. Abgeschlossen werden kann der Auslandskrankenversicherung für die Dauer von 90 Tagen, 3 Monate, 9 Monate oder 1 Jahr, teilweise auch bei bis zu 5 Jahren Aufenthalt im Ausland. Hier sollte man unbedingt die richtige Auslandskrankenversicherung für die individuelle Reiseneigung auswählen.
Bewusst sollte sich der Urlauber auch darüber sein, dass angeratene Präventionsmaßnahmen, wie Impfungen für bestimmte Reiseländer, die im Heimatland im eigenen Interesse nicht durchgeführt wurden, im Krankheitsfalle problematisch werden können. Die Versicherungen können sich weigern, in diesem Fall die Kosten für Behandlungen zu übernehmen wegen grober Fahrlässigkeit. Was passiert nun im konkreten Krankheitsfalle im Urlaub?
Die Auslandskrankenversichertenkarte kann wie hierzulande dort benutzt werden. Es gilt allerdings einen Vorschuss der Behandlungen zu leisten, welches allen Versicherungen gemein ist. Dies bedeutet, dass der zu behandelnder Patient die Kosten in Vorkasse zahlt und diese nach der Reise wieder in Deutschland der Auslandsversicherungsgesellschaft geltend macht. Und zwar gilt dieses Prinzip der Vorkasse ab dem Zeitpunkt, wann die Auslandskrankenversicherung greift und aufhört, nämlich bei der Anreise bis zur Abreise.Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich nicht nur einzig und allein für gesetzlich Versicherte, sondern entgegen vieler Missverständnisse, ist er auch natürlich sinnvoll für Privatpatienten. Denn oftmals sind für letztere die bis zu tausenden von Euro teuren Rücktransporte, sei es nun per Helikopter oder Linienflüge in 1. Klasse, nur bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung inbegriffen.
Hier sollte auch die private Krankenversicherung eingehend geprüft werden und eventuelle eine entsprechende Auslandskrankenversicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen werden.
Hier finden Sie eine günstige Auslandskrankenversicherung.
