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Krankenkasse wechseln – wegen Zusatzbeitrag
Eine Reihe Gesetzlicher Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von Ihren Mitgliedern. Derzeit sind dies in der Regel 8 Euro pro Monat. Wenige Kassen, beispielsweise die CITY BKK langt mit 15 Euro pro Monat sogar noch stärker hin.
Gesetzliche Krankenkassen haben das Recht, zusätzlich zu den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen von den versicherten Mitgliedern bis zu 1% des Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zu erheben. Die meisten Krankenkassen tun dies bisher nicht, doch mit der DAK vor ca. einem Jahr fing die erste Krankenkasse damit an.
Folgende Krankenkassen erheben bisher einen Zusatzbeitrag von 8 Euro:
BKK advita, BKK Phoenix, BKK Publik, DAK, Deutsche BKK, BKK Gesundheit, KKH Allianz
10 Euro Zusatzbeitrag erhebt:
BKK für Heilberufe - 10 Euro pro Monat seit 1.1.2011
Gar 15 Euro erheben pro Monat:
CITY BKK und Kranken Kasse (by City BKK)
Was kann ich als GKV-Versicherter tun, wenn meine Krankenkasse beginnt einen Zusatzbeitrag zu erheben?
Ganz einfach, die Kasse wechseln. Da die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen zu 99% identisch sind (basierend auf einem einheitlichen gesetzlichen Leistungskatalog), kann der Wechsel der Krankenkasse in der Regel nicht mit Nachteilen verbunden sein, sofern sich dabei Geld sparen lässt. Sofern eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Sofern Sie dieses versäumen oder versäumt haben lohnt der Wechsel der Krankenkasse trotzdem, eben dann zum nächst möglichen Termin. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Wer also z.B. Mitte Januar 2011 kündigt, kann zum 1.4.2011 wechseln. Einfach Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen und Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse nachreichen. Der Arbeitgeber wird automatisch von der neuen Krankenkasse angeschrieben.
Zu welcher Krankenkasse sollte ich wechseln?
Am besten zu einer, die keinen Zusatzbeitrag erhebt, gleichzeitig aber durch wirtschaftliches Management zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Bonuszahlungen für eine private Zusatzversicherung ausschüttet. Ein gutes Beispiel wäre hier die BKK Pfalz , die 150 Euro pro Jahr im Rahmen eines sehr einfachen Bonussystems an ihre Mitglieder für z.B. eine Zahnzusatzversicherung ausschüttet.
Das bedeutet, dass der Versicherte, der beispielsweise von einer Zusatzbeitrag erhebenden Krankenkasse wie der DAK zur BKK Pfalz wechsel doppelt profitiert. Zum einen ergibt sich die Ersparnis von 8 Euro * 12 Monate für den Zusatzbeitrag = 96 Euro. Zusätzlich 150 Euro Zuschuss durch das Bonussystem. Auf den Monat gerechnet ergibt dies ein Plus von ca. 20 Euro. Eine Ersparnis doe bereits den Beitrag für eine sehr gute Zahnzusatzversicherung, beispielsweise den Tarif JA dental Plus ergibt, ohne das das eigene Budget belastet wird.
Allein von diesem Geld ließe sich
Zwar kann eine Krankenkasse nicht ewig garantieren, dass sie nicht auch irgendwann mal einen Zusatzbeitrag erheben muss, doch würde dieser Umstand eben wieder ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Garantieren kann dies demnach keine Krankenkasse (auch wenn dies einige Kassen propagieren).
Langfristig wird zwar kaum eine Krankenkasse um die Erhebung von Zusatzbeiträgen herumkommen, doch solange sollte der Versicherte das System dazu zwingen Einsparungen vorzunehmen und das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten.
