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Arag Heilpraktikerversicherung mit Lasik-Leistungen

Zum Arag Tarif
Mit der neuen Arag 483 Zusatzversicherung ist der Arag Krankenversicherung ein neues Meisterstück im Bereich der ambulanten Zusatzversicherung gelungen. Neben extrem hohen Erstattungsleistungen für alternative Heilmethoden, ist dieser Tarif insbesondere für Brillenträger besonders interessant.
In den Antragsfragen wird nicht einmal danach gefragt, ob eine Sehhilfe getragen wird. Innerhalb von 36 Monaten erstattet der Arag 483 bis zu 330 Euro für Sehhilfen. Bereits nach 36 Monaten erstattet der Arag 483 1000 Euro der Kosten einer Lasik-Op, also einer brechkraftverändernden Operation mittels Lasers. Keine andere Zusatzversicherung weist diesbezügliche Leistungen auf.
Zudem werden noch die Eigenanteile erstattet, die die gesetzliche Krankenkasse bezüglich Arznei- und Heilmitteln nicht übernimmt. Alternative Heilmethoden können sowohl vom Heilpraktiker als auch von Ärzten für Naturheilverfahren in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden zu 90% vom Rechnungsbetrag durch die Arag 483 Heilpraktikerversicherung erstattet. Maximal werden innerhalb von 24 Monaten 2500 Euro erstattet.
Werden in einm Jahr keine Leistungen zur Erstattung eingereicht, so erhält der Versicherungsnehmer der Arag 483 Heilpraktikerversicherung 50 Euro der gezahlten Beiträge zurück.
Auch im Bereich der IGeL Leistungen also der Leistungen, beispielsweise für Vorsorge, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, ist der Arag 483 Zusatztarif extrem leistungsstark.
Was zudem bei der Arag 483 Heilpraktikerversicherung positiv auffällt, ist der sehr geringe Monatsbeitrag. Insgesamt wird sich durch den Markteintritt des Arag 483 sicherlich viel auf dem Markt für Zusatzversicherungen tun. Den Tarife wie Barmenia AN und die CSS flexi Zusatzversicherung haben nun ernstzunehmende Konkurrenz erhalten.
Alternative Heilmethoden und Krankenkassen
Nicht selten geben gesetzliche Krankenkassen Leistungen vor, die sie jedoch nicht einhalten. Natürlich leisten gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich für alternative Heilmethoden, die einen Erfolg auf Heilung versprechen.
Dies jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nicht selten werden Pflichtversicherte mit Leistungsversprechen bezüglich alternativer Medizin angeworben. Danach stellt sich heraus, dass Leistungen für alternative Heilmethoden wie z.B. Eigenbluttherapie und ähnliches so gut wie nie erstattet bzw. zur Verfügung gestellt werden.
Das Kassenmitglied ist dann ersteinmal für 18 Monate an die jeweilige Krankenkasse gebunden. Selbst auf genaues Nachfragen, ob für bestimmte alternative Heilmethoden Leistungend er Krankenkasse erfolgen, sind die Antworten der Verantwortlichen der Krankenkasse entweder nicht eindeutig, teilweise aber sogar falsch.
Kommt es zum Leistungsfall und der Versicherte stellt einen Anspruch, heisst es aus vielerlei Gründen, dass für derartige Behandlungen eben nicht geleistet wird.
Erwiesenermaßen antworten Callcenter-Mitarbeiter von Krankenkassen sogar falscha uf definitive Leistungsanfragen von Kassenmitgliedern bzw. Interessenten.
Zudem versteht die Krankenkasse , möglicherweise bewusst, unter bestimmten Behandlungen etwas ganz anderes als der Versicherte. Diesbezüglich zahlt die Krankenkasse bei Eigenblutbehandlung nur die reine Blutentnahme aus der Vene und das Spritzen in den Muskel. Für eine klassische Eigenblutbehandlung ergeben sich jedoch keine Leistungen der Krankenkasse.
Fragt ein Interessent nun, ob für Eigenblutbehandlung Leistungen erfolgen, wird ihm dies natürlich bejaht, auch wenn beide Seiten von ganz anderen Dingen sprechen. Auf Grundlage dieser falschen Aussage wechseln viele Patienten dann zu bestimmten Kassen und stellen später fest, dass Leistungen für diesbezügliche Heilbehandlungen nicht erfolgen.
Noch gefährlicher ist die Tatsache, dass Versicherte auf Grundlage solcher Falschaussagen auf eine private Heilpraktikerversicherung verzichten. Da sie irrtümlich annehmen, die Krankenkasse würde bestimmte Behandlungen bezahlen, sind sie der Meinung eine Krankenzusatzversicherung nicht zu brauchen.
Ist der Krankheitsfall ersteinmal eingetreten, zahlt weder die Krankenkasse noch ist der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung mehr möglich, da dann bereits Vorerkrankungen auftauchten, welche eine Annahme erschweren oder sogar unmöglich machen.
