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Kostenerstattungsprinzip GKV Privatpatientgsprinzip
Kassenmitglieder haben die Wahl
Seit der Gesundheitsreform 2004 haben gesetzlich versicherte Kassenmitglieder zwischen Sachleistungsprinzip und dem Kostenerstattungsprinzip. Zwar kann das Kostenerstattungsprinzip seine Vorteile haben, dazu müssen aber einige Dinge bedacht und erfüllt sein.
Das Sachleistungsprinzip
Das Sachleistungsprinzip ist zwar den meisten nicht dem Namen nach, jedoch umso mehr aus dem täglichen Leben bekannt. Ein Kassenversicherter besitzt eine Chipkarte, die ihm von deiner gesetzlichen Krankenkasse ausgehändigt wurde. Möchte er zum Arzt, so zeigt er dort einfach seine Chip-Karte vor und erhält eine ärztliche Behandlung in einer Form, die wirtschaftlich tragfähig ist. Was genau von der Krankenkasse erstattet wird, ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt. Die dort aufgeführten Positionen werden laufend auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit überwacht. Es kann also gut sein, dass die ein oder andere Leistung gestrichen wird.
Der Kassenpatient, der im Sachleistungsprinzip ist, bekommt nicht soviel davon mit, denn eine Zahlung erfolgt nur zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und dem behandelnden Arzt. Das Kassenmitglied hat eben den Anspruch auf die “Sache” bzw. eine bestimmte Leistung aus dem gesetzlichen Leistungskatalog. Die Nachteile für den Kassenpatienten dürften hinlänglich bekannt sein. Dadurch, dass Ärzte nur sehr dürftig für Leistungen nach dem gesetzlichen Katalog bezahlt werden und teilweise nur mit geringen Pauschalbeträgen, werden insbesondere chronisch Kranke oder Personen benachteiligt, die oft eine ärztliche Behandlung benötigen. Da sich die Honorierung des Arztes beim Sachleistungsprinzip nicht austomatisch mit einem beneuten Patientenbesuch des selben Patienten erhöht, muss der Arzt, um kostendeckend arbeiten zu können die Patienten bevorzugen, durch die er wirklich angemessen bezahlt wird. Dies sind in der Regel Privatpatienten. Privatpatienten sind Patienten, die in Vorleistung gehen und die Rechnungen direkt vom Arzt erhalten. Diese Rechnungen erhalten Sie wiederum beim Kostenerstattungsprinzip von ihrer privaten Versicherung erstattet.
Das Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung
Kassenmitglieder haben das Recht, ebenfalls das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Dadurch werden Sie bei Arztbesuchen zum Selbstzahler der medizinischen Leistungen. Die Rechnungen erhalten Sie von ihrer Krankenkasse jedoch nur zu dem Teil erstattet, den die Krankenkasse sonst dem Arzt bzw. der kassenärztlichen Vereinigung gezahlt hätte. Da bei Privatpatienten jede erbrachte Leistung angemessen berechnet werden kann, was beim Sachleistungsprinzip leider nicht möglich ist, fallen die Privatrechnungen, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte orientieren, deutlich höher aus als die Kassenerstattung. Kassenversicherte, die das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben, haben also einen höheren Eigenanteil aber natürlich auch eine bessere medizinische Versorgung.
Um nicht Gefahr zu laufen, die durch Wahl des Kostenerstattungsprinzips hervorgerufene Selbstbeteiligung im Krankheitsfall nicht bezahlen zu können, sollte derjenige, der das Kostenerstattungsprinzip gewählt hat unbedingt eine passende ambulante Zusatzversicherung zum Kostenerstattungsprinzip abschließen.
Eine solche ambulante Zusatzversicherung erstattet die Mehrkosten, die beim Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip durch die Rechnungstellung hervorgerufen werden.
Das Kostenerstattungsprinzip muss für mindestens 12 Monate gewählt werden. Es kann für alle Bereich gewählt werden. Wer als Kassenversicherter eine Versorgung auf Privatversichertenniveau wünscht, dem ist allerding zu empfehlen, nur das Kostenerstattungsprinzip für den ambulanten Bereich zu wählen und gleichzeitig eine entsprechende ambulante Zusatzversicherung zur Deckung der Mehrkosten abzuschließen. Für den stationären Bereich ist eine gute stationäre Zusatzversicherung ausreichend, für den Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes ist der Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung, wie beispielsweise der Arag Z100 oder der CSS Zahnzusatzversicherung empfehlenswerter. Eine solche Zahnzusatzversicherung leistet auch ohne das Kostenerstattungsprinzip ähnlich viel wie eine private Vollversicherung, ist aber meist auch wesentlich günstiger.
