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Archiv für die Kategorie „Krankentagegeld“

Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer

Was ist ein Krankentagegeld und wann leistet eine Krankentagegeldversicherung?

Der Arbeitnehmer erhält sein vertraglich geregeltes Gehalt auch bei vorübergehender Krankheit von seinem Arbeitgeber weiterbezahlt. allerdings ist der Arbeitgeber nur dazu verpflichtet eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu maximal 6 Wochen ununterbrochener Krankheit zu gewährleisten. Danach erhält der Arbeitnehmer, der ind er Regel gesetzlich pflichtversichert ist ein Krankengeld  von seiner Krankenkasse.

Das ausbezahlte Krankengeld ist jedoch niedriger bemessen als das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers. Es beträgt maximal 70% des letzten monatlichen Bruttoeinkommen, darf jedoch nicht höher liegen als 90% des vollen monatlichen Nettoeinkommens.

Das von der gesetzlichen Krankenkasse ausbezahlte Krankengeld is beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen udn Pflegeversicherung. Insofern beträgt das ausbezahlte effektive Krankengeld nicht mehr als 75% des vorherigen Nettoeinkommens.

Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit bezahlt.

Dem erkrankten Arbeitnehmer bleiben bei einer längerfristigen Erkrankung also Einkommenbußen in Höhe von ca. 25- 30% des Nettoeinkommens. Um diese  Einkommensdifferenz abzusichern ist es sinnvoll, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, die dieses Einkommen absichert.

Bei einem Nettoeinkommen von 1500 Euro wäre es beispielsweise sinnvoll eine private Krankentagegeldversicherung mit einem Tagessatz von 10-15 Euro Krankentagegeld zu versichern, um bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit keine Einkommensverluste zu haben.

Was sollte eine private Krankentagegeldversicherung leisten?

Nicht jede private Krankentagegeldversicherung ist gleich gut. Man sollte also bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nicht allein auf den Preis achten.

So ist es sinnvoll, dass eine Krankentagegeldversicherung auch ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einem späteren Einkommensanstieg eine Erhöhung des Krankentagegeldes ermöglicht. Sehr gut ist es auch, wenn eine Krankentagegeldversicherung bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkranung die Karrenzzeiten der Erkrankungen zusammenzählt, damit nicht erneute Wartezeiten entstehen, sofern zwischenzeitliche eine kurzzeitige Abreitsfähigkeit bestand und dann Rückfälle erfolgten.

Des Weiteren sollte eine Krankentagegeldversicherung auf Leistungseinschränkungen beispielsweise bei Unfällen oder Erkranungen vorsieht, die auf einen Alkoholgenuss zurückzuführen sind.

Wichtig für Personen, die eine Berufsunfähigkeit besitzen ist, dass eine Krankentagegeldversicherung nicht automatisch nach 6 Monaten die Leistungen einstellt, mit der Begründung es läge eine Berufsunfähigkeit vor, ohne dass die Berufsunfähigkeitsversicherung diese schon anerkannt hat und leistet. Ein nahtloser Übergang von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit ist also sinnvoll.

Krankentagegeld und Vorerkrankungen

Leider merken die meisten Personden erst dann wie wichtig eine Krankentagegeldversicherung ist, wenn sie bereits eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit am eigenen Leib erfuhren. Da bei Antragstellung einer Krankentagegeldversicherung meist Gesundheitsfragen zu beantworten sind, empfiehlt es sich, sich möglichst frühzeitig um eine Krankentagegeldversicherung zu kümmern.

Liegen bereits Vorerkrankungen vor, so gibt es zumindets für Arbeitnehmer bis zum 55 Lebensjahr die Möglichkeit, eine entsprechenden Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen zu erhalten. Entsprechende Angebote für eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen erhalten Sie von einem fachkundigen Versicherungsmakler.