Archiv für die Kategorie „Zusatzversicherung“
MediPrävent – So sparen PKV-Versicherte sich Ihren Selbstbehalt bei der Vorsorge
![]()
Gothaer – Medi Prävent – Vorsorgepaket für jeden
Die Gothaer MediPrävent Vorsorge Zusatzversicherung erstattet sämtliche Kosten für wichtige Vorsorgeuntersuchngen im ambulanten und dentalen Bereich. Neben der Erstattung für die Professionelle Zahnreinigung gehören eine Vielzahl wichtiger ambulanter Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Frauen und Männer dazu, die deutlich über das gesetzliche Maß hinausgehen und von Ärzten auch bei Kassenpatienten seperat in Rechnung gestellt werden.
Nicht nur für Kassenversicherte ist die Gothaer MediPrävent Zusatzversicherung sehr interessant, sondern auch für Privat Vollversicherte. Durch die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen gefährden viele PKV-Versicherte ihre Ansprüche auf eine Beitragsrückerstattung oder Sie haben generell einen Selbstbehalt vereinbart, so dass diese Untersuchungen aus eigener Tasche zu zahlen wären. Mit der MediPrävent Vorsorge Zusatzversicherung zum kleinen Monatsbeitrag von ca. 10 Euro werden diese Kosten ab sofort übernommen.
Da diese Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist, kann der Tarif von jedem abgeschlossen werden. Da weder ein Selbstbehalt anfällt oder man eine mögliche Beitragsrückerstattung bei seiner Krankenvollversicherung gefährdet, kann der Versicherte ruhigen Gewissens alle wichtigen Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen oder z.B. die Professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Er bleibt damit gesund und spart sich auch für die Zukunft seinen Selbstbehalt.
Krankenkassen sollen bald keine Zusatzversicherungen mehr vermitteln
Wie den aktuellen Medien zu entnehmen ist, überlegt die aktuelle Regierung und das Gesundheitsministerium die aktuellen Regelungen bezügler dich Vermittlungskooperationen zwischen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen zu kippen.
Bisher konnten Gesetzliche Krankenkassen in Kooperation mit PKV-Unternehmen ihren Mitgliedern private Krankenzusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung anbieten. Dabei gaben Sie Gruppenrabatte von bis zu 5% an Ihre Mitgleider weiter.
Was sich auf den ersten Blick sehr positiv anhört, bedeutet jedoch, dass Krankenkassen als Sonderform des Vermittlers von den strengen Vermittlerrichtlinien, z.B. zu Beratungshaftung die für jeden freien Versicherungsvermittler gelten, ausgenommen waren. Der geringe Rabatt, den Versicherte bei Abschluss einer Zusatzversicherung über ihre Krankenkasse erhielten ging deutlich zu lasten der Beratungsqualität, da diese nicht wirklich vorhanden war. Ebenso sind Krankenkassen nicht verpflichtet zu dokumentieren, warum sie einem Kassenmitglied einen bestimmten Tarif empfahlen, des Weiteren wurde nicht geprüft, ob eine gewählter Tarif wirklich zum Vorteil des Kunden ist. Fehlberatung ging also klar zu Lasten der Versicherten, ein Umstand, der durch einen geringen Rabatt, der bei Verlassen der Krankenkasse sowieso wegfällt, nicht aufgewogen werden kann.
Aus diesem Grund bleibt nur zu hoffen, dass die Pläne der Regierung zukünftig durchsetzbar sind. Zumindest sollte im Sinne des Verbraucherschutzes die Haftung der Krankenkasse gegeben sein, sowie ein Qualitätsstandard bezüglich der Beratung durch Krankenkassen festgelegt werden, der schon lange für private Vermittler gilt.
Anwartschaft private Zusatzversicherung – frühzeitig Gedanken machen
Kaum ein Student oder Auszubildender kann mit Geld um sich schmeissen, bei den meisten Arbeitnehmern sieht dies ähnlich aus. Wer jedoch noch über einen gesunden Allgemeinzustand verfügt und darüber nachdenkt irgendwann einmal in die private Krankenversicherung zu wechseln, auch wenn er die Voraussetzungen dafür heute noch nicht erfüllt, der sollte sich frühzeitig Gedanken machen. Worüber? Über eine Anwartschafts- oder Optionsversicherung für den späteren Wechsel in die Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Denn während es in jungen Jahren kaum ein problem darstellen wird, die recht umfangreichen Antragsfragen einer Privaten Krankenversicherung verneinen zu können, so sieht dies meist mit Mitte oder Ende 20 bereits oft anders aus. So wird der ein oder andere den ersten Heuschnupfen oder auch mal Rückenschmerzen gehabt haben, Umstände die bereits teure Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung bedeuten. Da diese über eine sehr langen Zeitraum zu zahlen wären, sofern man einen Antrag für die Private Krankenversicherung erst nach einer solchen Erkrankung stellt, ist es von großem Nutzen sich seinen guten Gesundheitszustand bereits heute “einzufrieren”. Für wenige Euro im Monat ist genau dies mit einer Zusatzversicherung mit Option auf Wechsel in die PKV möglich.
Ein solcher Tarif ist beispielsweise der Arag 483. Für ein paar Euro im Monat bietet diese Zusatzversicherung darüber hinaus umfangreiche Zusatzleistungen, die man als Gesetzlich Versicherter so oder so gebrauchen kann, auch wenn aus dem späteren Wechsel in die Krankenvollversicherung nichts wird. Wichtig ist aber, dass man sich diese Option frühzeitig offen hält, da der Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung neben hohen finanziellen Einbußen, insbesondere bei Gutverdienern, zudem eine schlechtere medizinische Versorgung bedeuten würde.
Ebenfalls sollte frühzeitig an den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht werden, welche zwar nicht unbedingt ganz billig ist, dafür aber umso wichtiger.
Krankenkassen Insolvenz – Kooperationstarife Zusatzversicherung
Mit der City BKK, sowie der BKK Heilberufe haben die ersten Gesetzlichen Krankenkassen Insolvenz angemeldet. Auch größere Krankenkassen wie die DAK schein in konkreter Geldnot zu sein. Gründe zum Sparen, beispielsweise durch Schließung der über 800 Servicecentren sieht der Vorstand der DAK jedoch nicht, schließlich sei man ja eine Premiumkrankenkasse. Wie lange man überhaupt noch existieren kann, scheint angesichts der aktuell sehr angespannten finanziellen Lage fraglich. Die ersten Anzeichen gab das Erheben des Zusatzbeitrags. Daraufhin flohen die Versicherten in Scharen aus der DAK zu anderen Krankenkassen.
Während für die Versicherten zunächst keine Gefahren ausgehen, schließlich können diese sofort zu einer anderen Krankenkasse wechseln, gestaltet sich dies bezüglich der Zusatzversicherungen, die die DAK in Kooperation mit der Hanse Merkur vermittelt hat, sehr problematisch.
Laut der Versicherungbedingungen endet bei Verlassen der DAK nämlich der Anspruch auf den Gruppentarif, die Folge wird sein, dass der Versicherte in einen vergleichbaren Einzeltarif überführt wird. Dieser muss zwar nicht wesentlich teurer sein, zumal die Gruppenrabatte der Hanse Merkur Zusatzversicherung in Kooperation mit der DAK sowieso nur im Rahmen von 3% Ersparnis liegen, doch es wird nicht klar, welcher Einzeltarif denn vergleichbar ist? Dies kann die Hanse Merkur Versicherung also im zweifel selbst entscheiden.
Was zu raten ist: Man sollte als GKV-Versicherter die DAK so schnell wie möglich verlassen und lieber zu einer solventen Krankenkasse, z.B. der BKK Pfalz wechseln. Wer die Wahl hat, sollte in jedem Fall auf die in der Regel nur durchschnittlichen Zusatzversicherungen der Hanse Merkur verzichten, zumal es die geringen Rabatte nicht Wert sind, insbesondere, wenn die jeweilige Krankenkasse einen nicht unerheblichen Zusatzbeitrag erhebt, so dass sich diese Ersparnis letztendlich komplett in eine Mehrausgabe für den Versicherten verwandelt.
Leistungsstarke und günstige Alternativen für günstige Zusatzversicherung-Pakete bietet beispielsweise die CSS Versicherung.
Zusatzversicherung – Ihre Möglichkeiten
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit sich über eine entsprechende Zusatzversicherung einen höheren Versicherungsschutz im Bereich der Krankenversicherung zu sichern.
Lesen Sie hier, welche grundsätzlichen Möglichkeiten und Formen der Zusatzversicherung es gibt:
Ambulante Zusatzversicherung:
In der ambulanten Zusatzversicherung lassen sich unter anderem folgende Risiken absichern:
- Heilpraktiker
- Naturheilvefahren durch Ärzte
- Vorsorgeuntersuchungen über dem gesetzlichen Rahmen
- Erstattung der Zuzahlungen, z.B. Rezeptgebühren und Praxisgebühren
- Erstattung von Sehhilfen, z.B. Brille, Gläser und Kontaktlinsen
- Versicherungsschutz für das Ausland, Auslandsreisekrankenversicherung
Eine Heilpraktikerversicherung versichert die Kosten einer Inanspruchnahme von Heilpraktikern und Naturheilverfahren, Hierbei gilt es aufzupassen, nicht jede Zusatzversicherung leistet auch für Naturheilverfahren durch Ärzte. Sinnvoll ist es auch, dass Arznei- und Heilmittel in diesem Zusammenhang erstattungsfähgig sind. Eine Heilpraktikerversicherung bzw. ambulante Zusatzversicherung mit Leistungen für Naturheilverfahren sieht in der Regel einen festen Erstattungssatz in Prozent vom Rechnungsbetrag vor. (z.B. 30 – 100%), darüber hinaus gibt es sehr oft eine maximale Erstattungsleistung pro Versicherungsjahr. (z.B. 500 p.a, 1000 Euro p.a. oder unbegrenzt). Tarife, die ohne Erstattungshöchstgrenze leisten schränken sehr oft ihre Leistung andersweitig ein, beispielsweise indem nicht bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte geleistet wird.
Eine sehr empfehlenswerte Heilpraktikerversicherung ist auch die CSS Zusatzversicherung flexi heilpraktiker.
Zudem gibt es Tarife zur ambulanten Zusatzversicherung, die erhöhte Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Pflichtleistungen erstatten. Immer mehr Ärzte bieten ihren Patienten erhöhte Vorsorgeleistungen an, da diese zusätzliche Einnahmen bedeuten und von den Krankenkassen oft nicht mehr getragen werden. Eine entsprechende Zusatzversicherung leistet diesbezüglich.
Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet zudem sehr häufig die Zuzahlungen für rezept- und Praxisgebühren. Gesetzlich Versicherte haben Eigenanteile bis zu 2 % ihres Bruttoeinkommens zu tragen, dies Kosten wären durch eine entsprechende Zusatzversicherung abgedeckt.
Des Weiteren gibt es noch die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Eine derartige Zusatzversicherung ermöglicht auch Kassenpatienten die Inanspruchnahme von Privatärzten und Medikamenten und erstattet Arzthonorare nach der GOÄ.
Oft leisten Zusatzversicherungen auch für Sehhilfen. Normalerweise ist es wirtschaftlich wenig sinnvoll die geringen Kosten einer Sehhilfe abzusichern. Wer dies wünscht, findet aber durchaus entsprechende Zusatzversicherungen.
Eine ambulante Zusatzversicherung enthält nicht selten einen Auslandsversicherungsschutz. Durchaus ist ein solcher Versicherungsschutz auch kostengünstig in einfachen Auslandskrankenversicherungen enthalten, bei denen keine Gesundheitsangaben gemacht werden zu brauchen, sinnvolelr ist ein solcher Schutz jedoch als Zusatz in einer Zusatzversicherung mit Gesundheitsfragen, denn nicht selten sind bei der einfachen Variante der Auslandskrankenversicherung Vorerkrankungen ausgeschlossen.
Zusatzversicherung für Zahnersatz
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur noch geringe befundbezogene Festzuschüsse, wenn es um Zahnersatz geht. Wer sich nicht mit der einfachen Regelversorgung zufrieden geben möchte, der benötigt eine entsprechende Zusatzversicherung für Zahnersatz.
Diese Leistungen kann eine Zusatzversicherung für Zahnersatz enthalten:
- Zahnbehandlung , z.B. prof. Zahnreinigung und Prophylaxe, sowie Wurzelbehandlungen und Parodontitisbehandlungen ausserhalb der Kassenrichtlinie uvm.
- Implantate, Inlays
- Regelversorgung Zahnersatz
- Veneers
- Kieferorthopädie
Bei einer Zusatzversicherung für Zahnersatz ist ebenfalls meist ein Erstattungssatz in Prozent angegeben, hier ist jedoch darauf zu achten, worauf sich der Erstattungssatz der Zusatzversicherung für Zahnersatz bezieht. Nicht immer ist dies der Rechnungsbetrag. Oft leisten gerade billige Zusatzversicherungen in diesem Bereich nur bezogen auf die einfache Regelleistung für Zahnersatz. Zudem ist selbst bei Zusatzversicherungen für Zahnersatz nicht immer der Rechungsbetrag auf den sich der Erstattungssatz bezieht identisch. Beispielsweise leisten einige Zusatzversicherungen für Zahnersatz nicht für funktionsanalytische Maßnahmen oder augmentative Behandlungen im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme. Der tatsächliche Erstattungsbetrag ist dann viel niedriger als bei einer Zusatzversicherung für Zahnersatz, bei der der erstattungsfähige Rechnungsbetrag vom tatsächlichen Rechnungsbetrag weniger stark abweicht.
Empfehlenswerte Zusatzversicherungen für Zahnersatz sind beispielsweise die ARAG Z100 oder die CSS Zahnzusatzversicherung. Diese Zusatzversicherung leisten bezogen auf den Rechnungsbetrag und bieten neben einer hohen Ersttatung für hochwertigen Zahnersatz eine Reihe zusätzlicher Leistungen für Zahnbehandlung.
Stationäre Zusatzversicherung
Eine Krankenhauszusatzversicherung auch genannt stationäre Zusatzversicherung versichert die freie Wahl des Arztes, eine komfortablere Unterbringung des Patienten und die freie Wahl des Krankenhauses.
Das bedeutet allerdings nicht, dass auch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme in reinen Privatkliniken besteht. Manche stationäre Zusatzversicherungen erlauben dies zwar, da die Krankenkasse jedoch hier nicht leistet, wäre dieser Teil der Rechnung aus eigener Tasche zu bezahlen und nicht in der stationären Zusatzversicherung mitversichert.
Einige Leistungen sollten unbedingt in einer Krankenhauszusatzversicherung enthalten sein_
- Leistung ohne Beschränkung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Erstattung der Differenzkosten des zugewiesenen zum gewünschten Krankenhaus, damit wirklich freie Krankenhauswahl besteht. Die Kasse leistet nur für die 2 nächstgelegenen medizinisch geeigneten Krankenhäuser.
- Leistung für vor- und nachstationäre Behandlungen, sowie ambulante Operationen
- Mitversicherung des Mehrkomforts auf einer Privatstation (Telefon, Fernseher), sowie möglicher Transportkosten.
Alternativ gibt es auch noch das Krankenhaustagegeld, hier ist lediglich ein fester Satz in Euro für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes versichert.
Krankentagegeld
Nicht unwichtig für Arbeitnehmer ist die Absicherung im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Wichtiger ist zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, diese leistet in der Regel jedoch erst bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Monaten.
Bereits ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit, darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einstellen, stattdessen gibt es von der Krankenkasse nur noch ein Kranekgeld. Die Einkommenseinbuße liegt bei ca. 20-25 % des vorherigen Nettoeinkommens. Diese Differenz sollte von einer Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.
Auch bei der Krankentagegeldversicherung gibt es Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Angeboten dieser Zusatzversicherung. Beispielsweise enthalten einige Tarife eine “Alkoholklausel”. Gute Tarife sehen beispielsweise eine Erhöhung des versicherten Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
