Alternative Behandlungsmethoden die sich abseits der bekannten Schulmedizin bewegen, werden von den Krankenkassen heutzutage kaum anerkannt und deshalb auch von den Krankenkassen nicht übernommen. Wer also eine Behandlung bei einem Arzt für Traditionelle Chinesische Medizin in Anspruch nehmen will, bleibt in der Regel auf den teilweise hohen Kosten sitzen. Anders, wenn sie eine Heilpraktikerversicherung abschließen. Auch schon recht banale Behandlungen wie eine Akupunktur die bekanntlich sehr gut gegen Migräne hilft, werden von den Krankenkassen nicht übernommen und man bleibt als Patient auf den Kosten sitzen.
Durch eine Zusatzversicherung zu günstigen Konditionen können diese Aufwendungen stark gemindert werden. Das sorgt dafür, dass Sie nicht gleich wieder neue Kopfschmerzen bekommen, wenn Sie die Rechnung des Heilpraktikers in den Händen halten. Die Krankenkassen bieten neben den Pflichtleistungen auch sogenannte Satzungsleistungen an. Je nach Art und Umfang, wie diese genutzt werden, erhöht sich eben der Mitgliedsbeitrag. Jedoch kann man dann alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen, auf die man sonst hätte verzichten müssen, auch wenn man von deren Nutzen überzeugt ist.
Der Patient hat die freie Wahl, welchen Heilpraktiker und welcher Behandlungsmethode er sich anvertrauen will. Vorher sollte man sich jedoch über die Übernahme der Leistungen informieren. Zudem ist es wichtig zu wissen, welches Naturheilverfahren für welche Krankheit anerkannt ist. Auch muss der Heilpraktiker eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung seines Berufes nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 haben.
Die Leistungen der Heilpraktikerversicherung sind nach dem Hufelandverzeichnis gestaffelt. Dieses enthält die Diagnostik- und Therapieverfahren, die sich in der Praxis bewährt haben. Dazu zählen zum Beispiel Elektro- und Lichttherapie oder Akupunktur.