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Artikel-Schlagworte: „ambulante Zusatzversicherung“

Brillenversicherung für einen klaren Blick

Rund zwei Drittel aller Deutschen sind auf Sehhilfen angewiesen. Auf Grund des demographischen Wandels wird sich der Anteil der Brillen- und Kontaktlinsenträger auch zukünftig eher erhöhen als sinken.

Mit einer günstigen Brillenversicherung können jedoch die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen erstattet werden.

Brillenversicherung mit sinnvollen Extraleistungen – auch ohne Gesundheitsfragen

Eine gute Brillenversicherung bietet darüber hinaus auch noch weitere Extraleistungen wie die Erstattung von der Kosten von anderen Hilfsmittel wie z. B. Hörgeräte. Nicht zuletzt auf Grund einer höheren Lärmbelastung in unserem Umfeld sind auch vermehrt jüngere Leute auf Hörgeräte angewiesen! Es lohnt also auch eine Brillenversicherung für junge Leute abzuschließen! Für einen 25jährigen Mann ist der Abschluss einer guten, umfassend leistenden Brillenversicherung bereits für weniger als sechs Euro im Monat möglich.

Besonders für Menschen, die bereits heute auf Sehhilfen, z. B. auf Grund einer angeborenen Hornhautverkrümmung, angewiesen sind, lohnt der zusätzliche Abschluss einer reinen Brillenversicherung.

Zwar sind pauschale Erstattungssätze für Sehhilfen auch in vielen anderen Krankenzusatzversicherungen wie z. B. der Heilpraktikerversicherung enthalten, diese Zuschüsse reichen aber selten aus, um hohe Eigenanteile der gesetzlich Versicherten zu vermeiden.

Davon abgesehen ist der Abschluss einer reinen Brillenversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich, was bei einer Heilpraktikerversicherung mit umfangreicheren Leistungskatalog oder einer anderen Zusatzversicherungen im Gesundheitsbereich nicht möglich ist.

Für Personen mit einer Krankenvorgeschichte wird daher die Brillenversicherung jedoch besonders attraktiv, da auch eine “reine Brillenversicherung” nicht ausschließlich nur für Sehhilfen leistet, sondern auch z. B. eine Auslandsversicherung beinhaltet wie die DKV Kombimed SHR. Bei einer noch umfassender leistenden Heilpraktikerversicherung oder ambulanten Krankenversicherung werden dagegen meistens Gesundheitsfragen gestellt.

Reine Brillenversicherung nicht finanzierbar – daher auch interessant für Nichtbrillenträger

Das hat leicht nachvollziehbare Gründe: Eine Brillenversicherung ohne Extraleistungen macht keinen Sinn, da diese natürlich nur von Personen abgeschlossen werden würde, die auch auf Sehhilfen angewiesen sind und bei Abschluss bereits eine Brille oder Kontaktlinsen tragen. Der Tarif wäre daher für das Versicherungsunternehmen nicht rentabel, da aus den Beitrag auch die Verwaltungsarbeiten finanziert werden müssen. Das geht aber, wenn auch Nichtbrillenträger, einen Tarif abschließen gerade wegen z. B. der Versicherung der Extraleistungen.

Arag Heilpraktikerversicherung mit Lasik-Leistungen

Zum Tarif ARAG 483

Zum Arag Tarif

Mit der neuen Arag 483 Zusatzversicherung ist der Arag Krankenversicherung ein neues Meisterstück im Bereich der ambulanten Zusatzversicherung gelungen. Neben extrem hohen Erstattungsleistungen für alternative Heilmethoden, ist dieser Tarif insbesondere für Brillenträger besonders interessant.

In den Antragsfragen wird nicht einmal danach gefragt, ob eine Sehhilfe getragen wird. Innerhalb von 36 Monaten erstattet der Arag 483 bis zu 330 Euro für Sehhilfen. Bereits nach 36 Monaten erstattet der Arag 483 1000 Euro der Kosten einer Lasik-Op, also einer brechkraftverändernden Operation mittels Lasers. Keine andere Zusatzversicherung weist diesbezügliche Leistungen auf.

Zudem werden noch die Eigenanteile erstattet, die die gesetzliche Krankenkasse bezüglich Arznei- und Heilmitteln nicht übernimmt. Alternative Heilmethoden können sowohl vom Heilpraktiker als auch von Ärzten für Naturheilverfahren  in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden zu 90% vom Rechnungsbetrag durch die Arag 483 Heilpraktikerversicherung erstattet. Maximal werden innerhalb von 24 Monaten 2500 Euro erstattet.

Werden in einm Jahr keine Leistungen zur Erstattung eingereicht, so erhält der Versicherungsnehmer der Arag 483 Heilpraktikerversicherung 50 Euro der gezahlten Beiträge zurück.

Auch im Bereich der IGeL Leistungen also der Leistungen, beispielsweise für Vorsorge, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, ist der Arag 483 Zusatztarif extrem leistungsstark.

Was zudem bei der Arag 483 Heilpraktikerversicherung positiv auffällt, ist der sehr geringe Monatsbeitrag. Insgesamt wird sich durch den Markteintritt des Arag 483 sicherlich viel auf dem Markt für Zusatzversicherungen tun. Den Tarife wie Barmenia AN und die CSS flexi Zusatzversicherung haben nun ernstzunehmende Konkurrenz erhalten.

Zusatzversicherung – Ihre Möglichkeiten

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit sich über eine entsprechende Zusatzversicherung einen höheren Versicherungsschutz im Bereich der Krankenversicherung zu sichern.

Lesen Sie hier, welche grundsätzlichen Möglichkeiten und Formen der Zusatzversicherung es gibt:

Ambulante Zusatzversicherung:

In der ambulanten Zusatzversicherung lassen sich unter anderem folgende Risiken absichern:

- Heilpraktiker

- Naturheilvefahren durch Ärzte

- Vorsorgeuntersuchungen über dem gesetzlichen Rahmen

- Erstattung der Zuzahlungen, z.B. Rezeptgebühren und Praxisgebühren

- Erstattung von Sehhilfen, z.B. Brille, Gläser und Kontaktlinsen

- Versicherungsschutz für das Ausland,  Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Heilpraktikerversicherung versichert die Kosten einer Inanspruchnahme von Heilpraktikern und Naturheilverfahren, Hierbei gilt es aufzupassen, nicht jede Zusatzversicherung leistet auch für Naturheilverfahren durch Ärzte. Sinnvoll ist es auch, dass Arznei- und Heilmittel in diesem Zusammenhang erstattungsfähgig sind. Eine Heilpraktikerversicherung bzw. ambulante Zusatzversicherung mit Leistungen für Naturheilverfahren sieht in der Regel einen festen Erstattungssatz in Prozent vom Rechnungsbetrag vor. (z.B. 30 – 100%), darüber hinaus gibt es sehr oft eine maximale Erstattungsleistung pro Versicherungsjahr. (z.B. 500 p.a, 1000 Euro p.a. oder unbegrenzt). Tarife, die ohne Erstattungshöchstgrenze leisten schränken sehr oft ihre Leistung andersweitig ein, beispielsweise indem nicht bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte geleistet wird.

Eine sehr empfehlenswerte Heilpraktikerversicherung ist auch die CSS Zusatzversicherung flexi heilpraktiker.

Zudem gibt es Tarife zur ambulanten Zusatzversicherung, die erhöhte Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Pflichtleistungen erstatten. Immer mehr Ärzte bieten ihren Patienten erhöhte Vorsorgeleistungen an, da diese zusätzliche Einnahmen bedeuten und von den Krankenkassen oft nicht mehr getragen werden. Eine entsprechende Zusatzversicherung leistet diesbezüglich.

Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet zudem sehr häufig die Zuzahlungen für rezept- und Praxisgebühren. Gesetzlich Versicherte haben Eigenanteile bis zu 2 % ihres Bruttoeinkommens zu tragen, dies Kosten wären durch eine entsprechende Zusatzversicherung abgedeckt.

Des Weiteren gibt es noch die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Eine derartige Zusatzversicherung ermöglicht auch Kassenpatienten die Inanspruchnahme von Privatärzten und Medikamenten und erstattet Arzthonorare nach der GOÄ.

Oft leisten Zusatzversicherungen auch für Sehhilfen. Normalerweise ist es wirtschaftlich wenig sinnvoll die geringen Kosten einer Sehhilfe abzusichern. Wer dies wünscht, findet aber durchaus entsprechende Zusatzversicherungen.

Eine ambulante Zusatzversicherung enthält nicht selten einen Auslandsversicherungsschutz. Durchaus ist ein solcher Versicherungsschutz auch kostengünstig in einfachen Auslandskrankenversicherungen enthalten, bei denen keine Gesundheitsangaben gemacht werden zu brauchen, sinnvolelr ist ein solcher Schutz jedoch als Zusatz in einer Zusatzversicherung mit Gesundheitsfragen, denn nicht selten sind bei der einfachen Variante der Auslandskrankenversicherung Vorerkrankungen ausgeschlossen.

Zusatzversicherung für Zahnersatz

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur noch geringe befundbezogene Festzuschüsse, wenn es um Zahnersatz geht. Wer sich nicht mit der einfachen Regelversorgung zufrieden geben möchte, der benötigt eine entsprechende Zusatzversicherung für Zahnersatz.

Diese Leistungen kann eine Zusatzversicherung für Zahnersatz enthalten:

- Zahnbehandlung , z.B. prof. Zahnreinigung und Prophylaxe, sowie Wurzelbehandlungen und Parodontitisbehandlungen ausserhalb der Kassenrichtlinie uvm.

- Implantate, Inlays

- Regelversorgung Zahnersatz

- Veneers

- Kieferorthopädie

Bei einer Zusatzversicherung für Zahnersatz ist ebenfalls meist ein Erstattungssatz in Prozent angegeben, hier ist jedoch darauf zu achten, worauf sich der Erstattungssatz der Zusatzversicherung für Zahnersatz bezieht. Nicht immer ist dies der Rechnungsbetrag. Oft leisten gerade billige Zusatzversicherungen in diesem Bereich nur bezogen auf die einfache Regelleistung für Zahnersatz. Zudem ist selbst bei Zusatzversicherungen für Zahnersatz nicht immer der Rechungsbetrag auf den sich der Erstattungssatz bezieht identisch. Beispielsweise leisten einige Zusatzversicherungen für Zahnersatz nicht für funktionsanalytische Maßnahmen oder augmentative Behandlungen im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme. Der tatsächliche Erstattungsbetrag ist dann viel niedriger als bei einer Zusatzversicherung für Zahnersatz, bei der der erstattungsfähige Rechnungsbetrag vom tatsächlichen Rechnungsbetrag weniger stark abweicht.

Empfehlenswerte Zusatzversicherungen für Zahnersatz sind beispielsweise die ARAG Z100 oder die CSS Zahnzusatzversicherung. Diese Zusatzversicherung leisten bezogen auf den Rechnungsbetrag und bieten neben einer hohen Ersttatung für hochwertigen Zahnersatz eine Reihe zusätzlicher Leistungen für Zahnbehandlung.

Stationäre Zusatzversicherung

Eine Krankenhauszusatzversicherung auch genannt stationäre Zusatzversicherung versichert die freie Wahl des Arztes, eine komfortablere Unterbringung des Patienten und die freie Wahl des Krankenhauses.
Das bedeutet allerdings nicht, dass auch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme in reinen Privatkliniken besteht. Manche stationäre Zusatzversicherungen erlauben dies zwar, da die Krankenkasse jedoch hier nicht leistet, wäre dieser Teil der Rechnung aus eigener Tasche zu bezahlen und nicht in der stationären Zusatzversicherung mitversichert.

Einige Leistungen sollten unbedingt in einer Krankenhauszusatzversicherung enthalten sein_

- Leistung ohne Beschränkung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

- Erstattung der Differenzkosten des zugewiesenen zum gewünschten Krankenhaus, damit wirklich freie Krankenhauswahl besteht. Die Kasse leistet nur für die 2 nächstgelegenen medizinisch geeigneten Krankenhäuser.

- Leistung für vor- und nachstationäre Behandlungen, sowie ambulante Operationen

- Mitversicherung des Mehrkomforts auf einer Privatstation (Telefon, Fernseher), sowie möglicher Transportkosten.
Alternativ gibt es auch noch das Krankenhaustagegeld, hier ist lediglich ein fester Satz in Euro für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes versichert.

Krankentagegeld

Nicht unwichtig für Arbeitnehmer ist die Absicherung im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Wichtiger ist zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, diese leistet in der Regel jedoch erst bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Monaten.

Bereits ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit, darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einstellen, stattdessen gibt es von der Krankenkasse nur noch ein Kranekgeld. Die Einkommenseinbuße liegt bei ca. 20-25 % des vorherigen Nettoeinkommens. Diese Differenz sollte von einer Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.

Auch bei der Krankentagegeldversicherung gibt es Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Angeboten dieser Zusatzversicherung. Beispielsweise enthalten einige Tarife eine “Alkoholklausel”. Gute Tarife sehen beispielsweise eine Erhöhung des versicherten Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Kostenerstattungsprinzip GKV Privatpatientgsprinzip

Kassenmitglieder haben die Wahl

Seit der Gesundheitsreform 2004 haben gesetzlich versicherte Kassenmitglieder zwischen Sachleistungsprinzip und dem Kostenerstattungsprinzip. Zwar kann das Kostenerstattungsprinzip seine Vorteile haben, dazu müssen aber einige Dinge bedacht und erfüllt sein.

Das Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip ist zwar den meisten nicht dem Namen nach, jedoch umso mehr aus dem täglichen Leben bekannt. Ein Kassenversicherter besitzt eine Chipkarte, die ihm von deiner gesetzlichen Krankenkasse ausgehändigt wurde. Möchte er zum Arzt, so zeigt er dort einfach seine Chip-Karte vor und erhält eine ärztliche Behandlung in einer Form, die wirtschaftlich tragfähig ist. Was genau von der Krankenkasse erstattet wird, ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt. Die dort aufgeführten Positionen werden laufend auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit überwacht. Es kann also gut sein, dass die ein oder andere Leistung gestrichen wird.

Der Kassenpatient, der im Sachleistungsprinzip ist, bekommt nicht soviel davon mit, denn eine Zahlung erfolgt nur zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und dem behandelnden Arzt. Das Kassenmitglied hat eben den Anspruch auf die “Sache” bzw. eine bestimmte Leistung aus dem gesetzlichen Leistungskatalog. Die Nachteile für den Kassenpatienten dürften hinlänglich bekannt sein. Dadurch, dass Ärzte nur sehr dürftig für Leistungen nach dem gesetzlichen Katalog bezahlt werden und teilweise nur mit geringen Pauschalbeträgen, werden insbesondere chronisch Kranke oder Personen benachteiligt, die oft eine ärztliche Behandlung benötigen. Da sich die Honorierung des Arztes beim Sachleistungsprinzip nicht austomatisch mit einem beneuten Patientenbesuch des selben Patienten erhöht, muss der Arzt, um kostendeckend arbeiten zu können die Patienten bevorzugen, durch die er wirklich angemessen bezahlt wird. Dies sind in der Regel Privatpatienten. Privatpatienten sind Patienten, die in Vorleistung gehen und die Rechnungen direkt vom Arzt erhalten. Diese Rechnungen erhalten Sie wiederum beim Kostenerstattungsprinzip von ihrer privaten Versicherung erstattet.

Das Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung

Kassenmitglieder haben das Recht, ebenfalls das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Dadurch werden Sie bei Arztbesuchen zum Selbstzahler der medizinischen Leistungen. Die Rechnungen erhalten Sie von ihrer Krankenkasse jedoch nur zu dem Teil erstattet, den die Krankenkasse sonst dem Arzt bzw. der kassenärztlichen Vereinigung gezahlt hätte. Da bei Privatpatienten jede erbrachte Leistung angemessen berechnet werden kann, was beim Sachleistungsprinzip leider nicht möglich ist, fallen die Privatrechnungen, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte orientieren, deutlich höher aus als die Kassenerstattung. Kassenversicherte, die das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben, haben also einen höheren Eigenanteil aber natürlich auch eine bessere medizinische Versorgung.

Um nicht Gefahr zu laufen, die durch Wahl des Kostenerstattungsprinzips hervorgerufene Selbstbeteiligung im Krankheitsfall nicht bezahlen zu können, sollte derjenige, der das Kostenerstattungsprinzip gewählt hat unbedingt eine passende ambulante Zusatzversicherung zum Kostenerstattungsprinzip abschließen.

Eine solche ambulante Zusatzversicherung erstattet die Mehrkosten, die beim Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip durch die Rechnungstellung hervorgerufen werden.

Das Kostenerstattungsprinzip muss für mindestens 12 Monate gewählt werden. Es kann für alle Bereich gewählt werden. Wer als Kassenversicherter eine Versorgung auf Privatversichertenniveau wünscht, dem ist allerding zu empfehlen, nur das Kostenerstattungsprinzip für den ambulanten Bereich zu wählen und gleichzeitig eine entsprechende ambulante Zusatzversicherung zur Deckung der Mehrkosten abzuschließen. Für den stationären Bereich ist eine gute stationäre Zusatzversicherung ausreichend, für den Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes ist der Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung, wie beispielsweise der Arag Z100 oder der CSS Zahnzusatzversicherung empfehlenswerter. Eine solche Zahnzusatzversicherung leistet auch ohne das Kostenerstattungsprinzip ähnlich viel wie eine private Vollversicherung, ist aber meist auch wesentlich günstiger.