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Krankenkasse erbringt zukünftig öfter Leistungen bei festem Zahnersatz
Nicht, dass die Gesetzliche Krankenkasse zukünftig einen höheren Beitrag bei einer Zahnersatzmaßnahme beisteuert, jedoch sollen die Hürden, bei denen überhaupt ein “Festzuschuss” der GKV erfolgen soll, deutlich gesenkt werden.
So war es bisher so, dass die Gesetzliche Krankenkasse in Fällen, in denen ein Zahn fehlte, aber im gegebüberliegenden Kiefer an gleicher Position ein eigener Zahn vorhanden war oder bereits ein fester Zahnersatz eingegliedert war unter Umständen kein Festzuschuss für festen Zahnersatz erfolgte.
Dieses Ausschlusskriterium soll nunn passe´sein, wie der Gemeinsame Bundesausschuss am 20.5.2010 mitteilte. Gesetzlich Krankenversicherte halten also zukünftig auch in diesen speziellen Fällen einen , wenn auch kleinen, Festzuschuss.
Was bedeutet dies nun genau, bezüglich der Erstattung durch eine Zahnzusatzversicherung ? Problematisch waren bisher besonders Zahntarife, die nur dann geleistet haben, wenn die Krankenkasse eine Vorleistung vorsah. Hierbei war es irrelevant, ob die Vorleistung nun 500 Euro oder auch nur einen Euro der Rechnung umfasste. In speziellen Fällen erfolgte jedoch wie eingangs beschrieben keine Vorleistung, so dass die spezielle Zahnzusatzversicherung auch nicht leisten musste.
Die neue Regelung ist also durchaus positiv, so dass man nun Zahnzusatzversicherungen wie die Continentale CEZP eher empfehlen kann, da die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt keine Vorleistung der Krankenkasse erfolgen wird eher abnimmt.
Die Neuregelung bedeutet hingegen nicht, dass man nun gar keine Zahnzusatzversicherung benötigt, denn wie bereits beschrieben, erhöht sich nicht die Leistung der GKV. Die Gesamtleistung der Krankenkasse bei einer Zahnersatzmaßnahme reicht nicht im geringsten aus, um die hohen Rechnungen insbesondere bei hochwertigem Zahnersatz, beispielsweise bei Implantaten zu decken.
Gleichzeitig kann man mittelfristig davon ausgehen, dass Zahnzusatzversicherungen, die nur bei Vorleistung der GKV leisten ihre Beiträge unter Umständen nach oben anpassen müssen. Denn die Fälle, in denen eine solche Zahnzusatzversicherung zukünftig leisten muss, werden aufgrund der Änderung nun eher mehr als weniger. Sofern die betreffende Zahnzusatzversicherung diese Leistungsfälle nicht in Ihre Versicherungsprämie einkalkuliert hat, ist anzunehmen, dass dies irgendwann bei folgenden Ausgabensteigerungen nachgeholt werden muss. Die Prämien müssen also steigen.
Reformsichere Zahnzusatzversicherungen, wie beispielsweise die CSS flexi Zahnversicherung sind trotzdem eher zu empfehlen, da diese bereits unabhängig kalkuliert wurden und somit auch für zukünftiger Änderungen gewappnet sind.
