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Heilpraktikerversicherung im Vergleich
Die Gesetzliche Krankenkasse leistet kaum noch für Naturheilverfahren und Alternativmedizin. Wird die Behandlung durch einen Heilpraktiker vorgenommen und nicht durch einen Arzt, der sich auf Naturheilkunde spezialisiert hat, leistet die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nichts.
Dabei entscheidet nicht nur die Schulmedizin, sondern maßgeblich auch die Alternativmedizin, deren Wirkung wissenschaftlich erwiesen ist, über die Länge und vor allem die Wirksamkeit des Heilungsprozesses. Die Alternativmedizin wird dabei längst nicht nur bei physischen Krankheiten, sondern auch bei psychischen Leiden angewendet. Ein Beispiel dafür ist die Bach-Blütentherapie, die in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts von dem englischen Arzt Edward Bach begründet wurde. Bach entdeckte, dass eine Krankheit des Körpers auf eine Gleichgewichtsstörung seelischer Art zurück zu führen ist. Die Störung beruht darauf, dass Seele und Geist nicht mit einander harmonisieren und sich daher in Krankheiten äußern. Zwar ist die Bach-Blütentherapie unter Wissenschaftlern auch umstritten, jedoch geht Bachs Lösungsansatz in die richtige Richtung: Ein primäres Einbinden von Geist und Seele in den Heilungsprozess, was bei schulmedizinischen Ansätzen nicht bzw. kaum gegeben ist.
Doch der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung ist nicht leicht, da es auf den Markt mehr als 300 Tarifkombinationen existieren. Ein Versicherung Vergleich ist daher unabdingbar. Allgemein wichtig ist es, dass eine Zusatzversicherung Heilpraktiker nicht nur für Behandlungen, die vom Heilpraktiker durch geführt werden, leistet, sondern auch dann, wenn ein Arzt die Alternativmedizin anwendet.
Zu den leistungsstarken Heilpraktikerversicherungen gehört die ARAG 483 (mit Zusatztarif V100) und die Heilpraktikerversicherung CSS flexi gesundheit + heilpraktiker, die auch von renommierten Testzeitschriften wie Öko Test mit Bestnoten ausgezeichnet wurde. Doch auch die Continentale CEK-Plus leistet sehr umfassend. Allerdings sind bei allen drei Tarifen bestimmte gesundheitliche Aufnahmekriterien zu erfüllen. Besonders schwierig ist die Aufnahme in die Zusatzversicherung Heilpraktiker der ARAG, da hier nicht nur nach Behandlungen und Vorerkrankungen der letzten drei Jahre gefragt wird, sondern auch nach Behandlungen psychotherapeutischer Art, die während den letzten zehn Jahren besucht wurden. Einfacher ist da schon die Aufnahme in die CSS flexi, die pauschal nur nach Erkrankungen bzw. Behandlungen der letzten drei Jahre fragt. Es sollte beachtet werden, dass die Gesundheitsfragen immer nach besten Wissen und Gewissen beantwortet werden müssen, da es man sich bei Nachweis strafbar machen kann.
Preilich gesehen unterscheiden sich die ausgezichneten Tarife ARAG 483 + V100 und die CSS flexi preislich kaum und auf den ersten Blick auch nicht besonderlich in Bezug auf den Leistungsumfang. Allerdings ist es z. B. bei der Erstattung von Heilpraktikerkosten sinnvoller die ARAG abzuschließen, weil diese 90 % der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro in zwei Jahren erstattet, während die CSS flexi pro Jahr lediglich 80 % von 1250 Euro bezahlt. Die ARAG ist für den Versicherten vorteilhafter. Falls in einem Jahr besonders viele Behandlungen beim Heilpraktiker von Nötten sind, ist ein Höchstbetrag von 2.500 Euro in einem Jahr erstattungsfähig.
Auch wer eine Sehhilfe benötigt und sich sogar Gedanken macht, auf diese dank einer LASIK-OP zukünftig verzichten zu wollen, ist bei der ARAG sehr viel besser bedient, da diese nach drei Versicherungsjahren bis zu 1000 Euro der Laserbehandlung erstattet. Auf der anderen Seite übernimmt die CSS flexi die Praxisgebühr, was aber nicht ausschlaggebend sein sollte, da bei Arztbesuchen in jedem Quartal lediglich 40 Euro an Praxisgebühr anfallen.
Dagegen übernimmt die ARAG aber wichtige Schutzimpfungen bis zu einer Höhe von 200 Euro pro Jahr und die im Tarif enthaltene Auslandskrankenversicherung leistet für einen längeren Zeitraum, was aber kein wirklicher Vorzug der ARAG ist, da das Gros der Versicherten nicht etliche Wochen pro Jahr im Ausland Urlaub machen kann.
Wer möglicherweise zukünftig mehr verdient und daher einen Wechsel in die private Krankenvollversicherung erwägt, hat bei der ARAG bis 50 Jahre das Optionsrecht auf Wechsel in die Vollversicherung ohne neue Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Allerdings bietet die CSS flexi den Vorzug, einzelne Tarifbausteine, wie z. B. Zahnersatz top hinzu zu wählen, was die CSS flexi für einen Komplettschutz im Bereich Gesundheit sehr attraktiv macht.
Es sollte auch beachtet werden, dass selten eine pauschale Empfehlung für einen Tarif gegeben werden kann, es kommt immer auf die Situation und Wünsche des Versicherungsinteressenten an, daher hat der Heilpraktikerversicherung Vergleich Priorität.
Zahnzusatzversicherung – wichtig auch für die allgemeine Gesundheit
Dass Körper, Geist und Seele in eine Einheit bilden müssen, um langfristige Gesundheit und Wohlbefinden zu erreichen und zu sichern ist eine altbekannte Weißheit. Deshalb setzen inzwischen bereits viele Menschen auf Therapien im Bereich der Alternativen Medizin, deren Wirkung inzwischen wissenschaftlich erwiesen ist. Eine Heilpraktikerversicherung ist für viele der einzige Weg die Notwendigkeit einer Behandlung beim Heilpraktiker abzusichern. (Die Gestzlichen Kassen bezahlen nur noch in selten Ausnahmefällen).
Doch dass die Gesundheit eines Menschen auch im Mund beginnt und mit der Zahn- und Zahnfleischgesundheit in Zusammenhang stehen kann, ist den meisten wohl eher nicht bekannt. Zwar gibt es viele Ursachenherde, die wohl bekanntesten sind, dass Gesundheit und Krankheit durch vom psychischen Zustand des Menschen bestimmt wird, doch die wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen zusehens auch ein Zusammenhang mit der Zahngesundheit und Mundhygiene.
So wirken sich Erkrankungen von Kiefer-, Mund- oder Zahnbereich auf die gesamten Körperfunktionen des Menschen aus, zeigen Studien, die auf den Tag der Zahngesundheit präsentiert worden sind. Die bakterienbedingte Entzündung Parondontitis zum Beispiel kann auch andere Organe mit Keimen belasten.
Leider werden Parondontosebehandlungen der Zähne nur noch in Ausnahmefällen, im fortgeschrittenen Stadium, von der Kasse bezahlt werden. Doch dann ist die Erkrankung bereits im Körper. Für den gewöhnlichen Fall müssen Gestztlich versicherte mit einem Eigenanteil bis zu 750 Euro pro Zahn rechnen.
Hinzu kommt noch, dass Parodontitis oft auch eine Ursache für Zahnausfall ist. Da auch der Zahnersatz, abgesehen von einem sehr geringfügigen Zuschuss, nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird, und die Kosten emens sind, sollte auf jeden Fall eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese ist auch sinnvoll, um den Zahnersatz schon präventiv vorzubeugen und zu verhindern. Unabdingbar ist eine Zahnversicherung auch, weil Zahnersatz, sollte dieser notwendig werden, nicht ewig hält und regelmäßig erneuert werden muss.
Zu bedenken gilt auch, dass verantwortungsbewusste Menschen regelmäßig zum Zahnarzt gehen sollten. Doch das alleine reicht nicht aus, da die Gesetzliche Kasse nur noch eine minimale Grundversorgung bezahlt und dem Versicherten daher im Falle einer Zahnerkrankung hohe Zuzahlungen drohen.
Darüber hinaus können viele Erkrankungen nur durch umfassende Vorsorgeuntersuchungen überhaupt erst erkannt werden. Beispielsweise gibt es versteckten Karies, der nur durch eine besondere Laserbehandlung beseitigt werden kann.
Der oben beschriebene Zusammenhang von Zahnerkrankungen mit anderen Erkrankungen gilt auch umgekehrt. So kann Parodontitis durch Diabetes noch verstärkt werden.
Eine gute Zahnzusatzversicherung wie die CSS Zahnversicherung oder die Zahnzusatzversicherung Barmenia ist je nach Alter und Zahngesundheit bereits zu günstigen Tarifen zu erhalten. Die Zahnzusatzversicherung Barmenia mit dem Zusatztarif Prophy lohnt sich insbesondere für sehr junge Menschen. Die CSS Zahnversicherung, die zweifellos einer der besten Tarife auf dem Markt ist, ist auch für ältere, bei entsprechendem Zustand der Zähne bei Vertragsabschluss, für etwas mehr als 20 Euro im Monat zu haben. Ein z. B. 50jähriger, sofern keine zahnärztliche Behandlung bereits angeraten worden ist, zahlt nur knapp 25 Euro im Monat. Mit dem Abschluss sollte aber nicht zu lange gewartet werden. Denn je früher abgeschlossen wird, desto häufiger und nachhaltiger profitieren die Versicherten durch eine umfassende und präventive Behandlung beim Zahnarzt.
Es sollten daher nicht finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen, indem der Monatsbeitrag mit den zu erwarteten Ersparnissen bei Zuzahlungen gegengerechnet werden. Eine Zahnversicherung ist in erster Linie eine Risikoabsicherung und kann sogar die Wahrscheinlichkeit für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall vermindern, da die medizinische Forschung auch hier deutliche Zusammenhänge entdeckt hat. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher von unschätzbaren Wert.
Testsieger Heilpraktikerversicherung Medinatura
Wenngleich sie einen Test bisher noch nicht gewonnen hat, da diese Zusatzversicherung noch viel zu neu ist, ist es schon heute absehbar, dass diese Heilpraktikerversicherung bald eine Testsieger Zusatzversicherung sein wird. Die Rede ist von der Gothaer Medinatura Heilpraktikerversicherung einem NAturheiltarif der Gothaer Krankenversicherung. Die Gothaer MediNatura Heilpraktikerversicherung ist eine reine Naturheilverfahren Zusatzversicherung mit sehr hohen Erstattungsleistungen für alternative Heilmethoden.
Medinatura erstattet 100% der Kosten für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker, aber auch bei Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren. Hierbei sind neben den übrlichen Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie usw. sämtliche Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis erstattungsfähig. Das bedeutet, dass alle in Deutschland in der Praxis eingesetzten und bewährten Naturheilverfahren erstattungsfähig sind. Auch Naturheilverfahren, die noch gar nicht so bekannt sind. Natürlich werden auch die Kosten für verordnete Medikamete von Ärzten für Naturheilverfahren und Heilpraktikern erstattet.
Eine rundum gute Sache der Medinatura, vor allem weil viele , die eine Heilpraktikerversicherung gesucht haben in der Vergangenheit immer zusätzliche Leistungen mitversichern musste. LEistungen für Sehhilfen oder Zahnersatz, die möglicherweise gar nicht unbedingt gewünscht waren.
Bis zu 2000 Euro erstattet der MediNatura Naturheiltarif pro Jahr, wobei im ersten Jahr nur 500 und im 2. Jahr nur 1000 Euro erstattet werden. Aber auch das ist bereits mehr als bei den meisten anderen Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren.
Zudem werden Rechnungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte, also dem 3,5 fachen Satz der GOÄ erstattet, bei Heilpraktikern werden ebenfalls die Höchstsätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bei der Erstattung berücksichtigt, ein Leistungspunkt, den längst nicht jede Heilpraktikerversicherung erfüllt.
Besonders interessant ist neben dem günstigen Preis die Tatsache, dass der Gothaer Medinatura auch als Zusatz zu einer Krankenkostenvollversicherung bestehen darf. Oft ist es nämlich nicht erlaubt neben der privaten Krankenvollversicherung weitere Zusatztarife abzuschließen, um die Leistungen in Teilbereichen besser abzusichern. Das ändert sich nun, da es den Gothaer MediNatura Tarif gibt.
Verfasser: Ulla Meyer
Alternative Heilmethoden und Krankenkassen
Nicht selten geben gesetzliche Krankenkassen Leistungen vor, die sie jedoch nicht einhalten. Natürlich leisten gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich für alternative Heilmethoden, die einen Erfolg auf Heilung versprechen.
Dies jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nicht selten werden Pflichtversicherte mit Leistungsversprechen bezüglich alternativer Medizin angeworben. Danach stellt sich heraus, dass Leistungen für alternative Heilmethoden wie z.B. Eigenbluttherapie und ähnliches so gut wie nie erstattet bzw. zur Verfügung gestellt werden.
Das Kassenmitglied ist dann ersteinmal für 18 Monate an die jeweilige Krankenkasse gebunden. Selbst auf genaues Nachfragen, ob für bestimmte alternative Heilmethoden Leistungend er Krankenkasse erfolgen, sind die Antworten der Verantwortlichen der Krankenkasse entweder nicht eindeutig, teilweise aber sogar falsch.
Kommt es zum Leistungsfall und der Versicherte stellt einen Anspruch, heisst es aus vielerlei Gründen, dass für derartige Behandlungen eben nicht geleistet wird.
Erwiesenermaßen antworten Callcenter-Mitarbeiter von Krankenkassen sogar falscha uf definitive Leistungsanfragen von Kassenmitgliedern bzw. Interessenten.
Zudem versteht die Krankenkasse , möglicherweise bewusst, unter bestimmten Behandlungen etwas ganz anderes als der Versicherte. Diesbezüglich zahlt die Krankenkasse bei Eigenblutbehandlung nur die reine Blutentnahme aus der Vene und das Spritzen in den Muskel. Für eine klassische Eigenblutbehandlung ergeben sich jedoch keine Leistungen der Krankenkasse.
Fragt ein Interessent nun, ob für Eigenblutbehandlung Leistungen erfolgen, wird ihm dies natürlich bejaht, auch wenn beide Seiten von ganz anderen Dingen sprechen. Auf Grundlage dieser falschen Aussage wechseln viele Patienten dann zu bestimmten Kassen und stellen später fest, dass Leistungen für diesbezügliche Heilbehandlungen nicht erfolgen.
Noch gefährlicher ist die Tatsache, dass Versicherte auf Grundlage solcher Falschaussagen auf eine private Heilpraktikerversicherung verzichten. Da sie irrtümlich annehmen, die Krankenkasse würde bestimmte Behandlungen bezahlen, sind sie der Meinung eine Krankenzusatzversicherung nicht zu brauchen.
Ist der Krankheitsfall ersteinmal eingetreten, zahlt weder die Krankenkasse noch ist der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung mehr möglich, da dann bereits Vorerkrankungen auftauchten, welche eine Annahme erschweren oder sogar unmöglich machen.
1. Klasse Patient – ambulant – stationär und beim Zahnarzt
Kaum Wartezeit auf Arzttermine, Einbettzimmer im Krankenhaus, besseres Essen bei einer stationären Unterbringung, sowie wesentlich umfangreichere Leistungen bei der Zahnbehandlung und beim Zahnersatz. Man kann wirklich sagen, dass Privatpatienten, also Privatversicherte in der Regel 1. Klasse Patienten sind. Der Grund liegt darin, dass eine private Krankenversicherung wesentlich höherer Honorare an Ärzte bezahlt als die gesetzliche Krankenkasse.
So wird ein gesetzlich Versicherter zum 1. Klasse Patienten:
Eine Möglichkeit bessere Leistungen in der medizinischen Versorgung zu erhalten ist der Wechsel in die private Krankenversicherung. Dieser Wechsel ist allerding nur unter wenigen Voraussetzungen möglich. So können sich beispielsweise nur Selbständige, Studenten, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer mit einem sehr hohen Einkommen von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, um durch einen Wechsel in die PKV zum Patienten 1. Klasse zu werden.
Ein gesetzlich pflichtversicherter Arbeitnehmer hat hingegen andere Möglichkeiten zum Patienten 1. Klasse zu werden. Hiermit ist der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung gemeint.
Durch Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung beispielsweise lässt sich ein Behandlungsniveau wie das eines 1. Klasse Patienten erreichen. Einbettzimmer und Chefarztbehandlung inbegriffen. Heutztage ist es bereits so, dass Privatpatienten in speziellen Bereichen im Krankenhaus untergebracht werden und zudem bessere Mahlzeiten und eine bessere Betreuung erfahren als Kassenversicherte.
Duch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lassen sich die schlechten Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls entsprechend kompensieren. Eine gute Zahnzusatzversicherung wie die Arag Z100 Zahnversicherung oder die CSS Zahnzusatzversicherung ergeben in Verbindung mit der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ein Behandlungniveau wie das eines Patienten 1. Klasse. Sowohl Mehrleistungen für Zahnbehandlung als auch teuren Zahnersatz, (z.B. Inlays, Implantate, Kronen) werden von einer solchen Zahnzusatzversicherung abgesichert.
Wen die Wartezeit beim Besuch seines Arztes ärgert, aufgrund eines zu niedrigen Einkommens jedoch nicht die Möglichkeit hat sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen, dem bleibt noch der Wechsel in das Kostenerstattungsprnzip. Durch gleichzeitigen Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung erreicht man so auch im ambulanten Bereich den Status eines Patienten 1. Klasse.
Auch was den Bereich der alternativen Medizin angeht, kann es sich durchaus lohnen Patient 1. Klasse zu sein. Privatpatienten erhalten nicht selten von ihrer privaten Krankenversicherung eine Erstattung der Kosten für alternative Medizin. Mit einer Heilpraktikerversicherung kann auch ein Kassenversicherter alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen und sich die Kosten von seiner Heilpraktikerversicherung erstatten lassen.
Welchen Zusatzversicherung ist die richtige?
Die Frage danach, wie ein gesetzlich Versicherter mölichst günstig zum 1. Klasse Patienten wird ist ganz einfach beantwortet. Spezialisierte Versicherungsmakler kennen die Tarife zur Zusatzversicherung am Markt genau. Durch eine gute Beratung sind sie in der Lage dem Kassenversicherten eine individuelle Analyse zu erstellen. Weniger empfehelnswert ist es hierbei, Zusatzversicherung bei der eigenen Krankenkasse abzuschließen. Trotz möglicher Gruppenrabatte zeigt es sich in der Praxis stets aufs neue, dass eine unabhängiger Versicherungsmakler kompetentere Beratungen durchführen kann und aufgrund der Möglichkeit eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften vermittlen zu können, auch in der Lage ist die Angebote der Krankenkassen um Längen zu schlagen.
Gute Beratung und eine sorgfältige Tarifauswahl sind das “A” und “O”. So wird dem Kassenversicherten das Optimale geboten und die Möglichkeit eröffnet trotz der Versicherungspflicht zum Patienten 1. Klasse zu werden.
Gute Zusatzversicherungen werden unter anderem von Hallesche Nationale Versicherung angeboten.
