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Artikel-Schlagworte: „Zahnzusatzversicherung Alterungsrückstellungen“

Zusatzversicherung Zahn und Alterungsrückstellungen

Zahnzusatzversicherungen sind teurer geworden, was aber keine Schuld der privaten Zusatzversicherer ist, sondern ihre Ursache in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) hat, wonach ab 2012 Zahnärzte im Schnitt 7 Prozent mehr abrechnen können, was sich natürlich im Beitragssatz niederschlagen muss.

Für einen männlichen Versicherten mit Jahrgang 1974, der heute den Antrag auf eine private Zahnzusatzversicherung stellt, verlangt die private Zusatzversicherung Zahn durchschnittlich drei Euro mehr im Monat. Allerdings sollte der Laie beim Versicherung Vergleich in Hinblick auf die optimale Zahnzusatzversicherung sehr aufpassen nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Selbst wenn der Beitragssatz bei Antragstellung geringer angegeben und der Leistungsumfang scheinbar höher ist als bei anderen Zahnzusatzversicherungen, kann es sein, dass dies daran liegt, dass der eine Zahntarif keine Alterungsrückstellungen bildet, während es bei dem anderen der Fall ist. Werden Alterungsrückstellungen gebildet, bedeutet das, dass der Beitragssatz “geglättet” wird. Das heißt, trotz geringen Versicherungsrisiko zahlen junge Versicherungsnehmer den gleichen Beitragssatz wie ältere, die aber ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko haben und demzufolge einen entsprechend höheren Beitragssatz zahlen müssten (voraus gesetzt der Zeitpunkt der Antragstellung auf Versicherungsschutz ist identisch). Mit anderen Worten besteht bei jungen Antragstellern die Gefahr, dass z. B. die Zahnzusatzversicherung Barmenia, die keine Alterungsrückstellungen bildet und somit mit steigendem Lebensalter den Beitrag erhöht, attraktiver bewertet wird als andere Tarife.  Das Gegenteil ist ergo der Fall, wenn der Versicherungsvertrag erst mit 50 oder 55 Jahren geschlossen wird. Bei der Barmenia Zahnzusatzversicherung steigt der Beitragssatz mit zunehmenden Alter, bei der z. B. Wüttembergschen Zahnzusatzversicherung, die dagegen Alterungsrückstellungen bildet, bleibt der Beitragssatz in der Höhe bestehen, zu der der Vertrag bei Versicherungsbeginn abgeschlossen wurde. Vor Unterschrift unter den Versicherungsvertrag ist also sehr genau auf die Beitragskonditionen zu achten, womit aber keine pauschale Bewertung für oder gegen Alterungsrückstellungen abgegeben werden soll, da das Gesamtpaket des Tarifes und auch die individuelle Situation des Antragstellers entscheidend sind.

Alterungsrückstellungen heißen allerdings auch nicht, dass der Beitragssatz nicht angehoben werden kann, sondern “lediglich”, dass dieser nicht auf Grund des Alters des Versicherten erhöht werden kann, sehr wohl aber bedingt durch andere Risikofaktoren wie z. B. aktuell der GOZ-Reform.