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Artikel-Schlagworte: „Zusatzversicherung Krankenkasse“

Krankenkassen sollen bald keine Zusatzversicherungen mehr vermitteln

Wie den aktuellen Medien zu entnehmen ist, überlegt die aktuelle Regierung und das Gesundheitsministerium die aktuellen Regelungen bezügler dich Vermittlungskooperationen zwischen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen zu kippen.

Bisher konnten Gesetzliche Krankenkassen in Kooperation mit PKV-Unternehmen ihren Mitgliedern private Krankenzusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung anbieten. Dabei gaben Sie Gruppenrabatte von bis zu 5% an Ihre Mitgleider weiter.
Was sich auf den ersten Blick sehr positiv anhört, bedeutet jedoch, dass Krankenkassen als Sonderform des Vermittlers von den strengen Vermittlerrichtlinien, z.B. zu Beratungshaftung die für jeden freien Versicherungsvermittler gelten, ausgenommen waren. Der geringe Rabatt, den Versicherte bei Abschluss einer Zusatzversicherung über ihre Krankenkasse erhielten ging deutlich zu lasten der Beratungsqualität, da diese nicht wirklich vorhanden war. Ebenso sind Krankenkassen nicht verpflichtet zu dokumentieren, warum sie einem Kassenmitglied einen bestimmten Tarif empfahlen, des Weiteren wurde nicht geprüft, ob eine gewählter Tarif wirklich zum Vorteil des Kunden ist. Fehlberatung ging also klar zu Lasten der Versicherten, ein Umstand, der durch einen geringen Rabatt, der bei Verlassen der Krankenkasse sowieso wegfällt, nicht aufgewogen werden kann.

Aus diesem Grund bleibt nur zu hoffen, dass die Pläne der Regierung zukünftig durchsetzbar sind. Zumindest sollte im Sinne des Verbraucherschutzes die Haftung der Krankenkasse gegeben sein, sowie ein Qualitätsstandard bezüglich der Beratung durch Krankenkassen festgelegt werden, der schon lange für private Vermittler gilt.

Wahltarife der Krankenkasse vs. private Zahnzusatzversicherung

Immer mehr Krankenkassen wählen nicht den Weg der Kooperation mit privaten Krankenversicherern, um ihren Mitglieder höhere Versicherungsleistungen anbieten zu können, sondern führen Wahltarife bezüglich höherer Leistungen für Zahnersatz ein.

Diese Wahltarif sind allesamt nicht zu empfehlen. Zwar wird bei diesen Zahntarifen keine Gesundheitsprüfung durchgeführt, aber selbst private Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung sind empfehlenswerter.

Denn alle Wahltarife der Krankenkassen verdoppeln im besten Fall die niedrigen Festzuschüsse der Krankenkasse. Dass selbst Extras wie Boni durch regelmäßige Zahnarztbesuche, die derartige Wahltarife belohnen sollen bei vielen Personen aussen vorbleiben, wird verschwiegen.

Fehlen beispielsweise mehr als 3  Zähne in einem Quadranten oder mehr als vier Zähne in einem Kiefer, so leistet die Krankenkasse sowieso nicht. Da die Wahltarife ja die Leistungen der Krankenkasse verdoppeln, ergibt sich das doppelte von 0 bei derartigen Befunden.

Zudem kann eine Versicherung sowieso niemals mehr auszahlen als sie einnimmt. Das Anbieten von Zusatzversicherungen über die Krankenkasse ist absolut überflüssig. Da im Gegensatz zu freien Vermittlern nicht einmal ein bestimmter Beratungsstandar geschweige denn eine Beratungsdokumentation bei Krankenkassen anfällt, sind Verbraucher, die solche Verträge abschließen im klaren Nachteil gegenüber Zusatzversicherungen bei privaten Krankenversicherern.

Zudem sind Versicherte 3 Jahre an die in diesem Zusammenhang gewählten Wahltarife gebunden. Erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ist ein Wechsel nicht möglich.